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Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Verfassung der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland vom 20. Dezember 1972. Verfassungsänderungen sind dem Kultusminister anzuzeigen.
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Verfassung der Evangelisch-methodistischen Kirche in…
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Verfassung der Christengemeinschaft in Nordrhein-Westfalen…
Der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes und…
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Verfassung für den Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden vom…
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Ordnung des Kirchenbezirks Rheinland der Selbständigen…
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptistengemeinde) Wetter-Grundschöttel erfolgt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.