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Der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde (Baptistengemeinde) Bochum - Immanuelskirche und der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Gelsenkirchen - Erlöserkirche werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel 22 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 5 Satz 2 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 verliehen.
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptistengemeinde) Bochum - Immanuelskirche…
Der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde (Baptistengemeinde) Wetter-Grundschöttel werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140…
Dem Kirchenbezirk Rheinland und dem Kirchenbezirk Westfalen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche sowie der Evangelisch-Lutherischen Kreuz-Gemeinde…
Der Evangelisch-methodistischen Kirche in Nordwestdeutschland werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes…
Dem Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden werden für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß…
Der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Derschlag werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.