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Dem Kirchenbezirk Rheinland und dem Kirchenbezirk Westfalen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche sowie der Evangelisch-Lutherischen Kreuz-Gemeinde Bochum, der Evangelisch-Lutherischen (altlutherischen) Gemeinde Borghorst-Münster-Gronau, der Evangelisch-Lutherischen (altlutherischen) Trinitatiskirchengemeinde Dortmund, der Evangelisch-Lutherischen (altlutherischen) Auferstehungs-Kirchengemeinde Duisburg, der Evangelisch-Lutherischen (altlutherischen) Gemeinde Hagen-Lüdenscheid-Iserlohn und der Evangelisch-Lutherischen (altlutherischen) St. Christophorus-Gemeinde in Siegen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel 22 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 5 Satz 2 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 verliehen.
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Ordnung des Kirchenbezirks Rheinland der Selbständigen…
Der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde (Baptistengemeinde) Bochum - Immanuelskirche und der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Gelsenkirchen - Erlöserkirche…
Der Evangelisch-methodistischen Kirche in Nordwestdeutschland werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes…
Der Christengemeinschaft in Nordrhein-Westfalen werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel 22…
Dem Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden werden für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß…
Der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Derschlag werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.