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Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Vertrag und der Protokollvermerk nach Artikel 12 des Vertrages in Kraft treten, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Kultusminister Der Finanzminister Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband Jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. Präambel Aufgrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung des deutschen Volkes für das jüdische Leben in der Bundesrepublik Deutschland, die aus dem Zivilisationsbruch der Schoah erwächst, ist es das Anliegen des Landes, die jüdische Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und dadurch die Fortsetzung der Tradition jüdischen Lebens auch weiterhin zu ermöglichen. Das vielfältige jüdische Leben, das nach 1945 wiedererstanden ist und ab 1989 durch die Zuwanderung und Integration von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion einen zusätzlichen Impuls erhalten hat, betrachtet das Land als Geschenk und auch als Verpflichtung. Daher ist es das besondere Anliegen des Landes, die Jüdischen Gemeinden zu fördern und in ihrem Bestand zu sichern. In Anbetracht dessen und geleitet von dem Wunsch, das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Land und den Jüdischen Gemeinden zu festigen, wird zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V., nachfolgend jüdische Vertragspartner genannt, folgender Vertrag geschlossen:
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Kultusminister Zum…
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Kinder, Familie,…
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Vertrag und das Schlußprotokoll nach Artikel X des Vertrages in Kraft treten, ist…
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Kultusminister Zum…
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Kultusminister Zum…
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Kultusminister Zum Textanfang
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.