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Dem in Düsseldorf am 1. Dezember 1992 unterzeichneten Vertrag samt Protokollvermerk zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, K.d.ö.R., dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden von Westfalen, K.d.ö.R., und der Synagogen-Gemeinde Köln, K.d.ö.R., wird zugestimmt.
Der Vertrag und der Protokollvermerk werden nachstehend veröffentlicht.
Der Vertrag und das Schlußprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.
Der Vertrag und das Schlußprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.
Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)
Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.
Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)
Er tritt mit dem Tag in Kraft, an dem den jüdischen Vertragspartnern die Erklärung des Landes Nordrhein-Westfalen zugegangen ist, dass die Vereinbarung durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.