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Das Land fördert ungeachtet der übrigen Vereinbarungen dieses Vertrages nach den Möglichkeiten des Landeshaushalts die Errichtung und den Erhalt von Räumlichkeiten und Anlagen, die den Kultus-, Seelsorge- und Sozialaufgaben der jüdischen Vertragspartner beziehungsweise ihrer Mitgliedsgemeinden dienen, soweit sie nicht genügend Eigenmittel zur Verfügung haben. Das Land wird, beginnend ab 2018, für Neubaumaßnahmen nebst Umbau- und Renovierungsmaßnahmen für jüdische Einrichtungen nach Satz 1 Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro bereitstellen, die zunächst jährlich um 200.000 Euro und ab 2023 jährlich um 350.000 Euro bis auf eine letztmalige Zahlung in 2028 in Höhe von 5,9 Millionen Euro ansteigen. Die Einzelheiten der Mittelverteilung und -verwendung regeln die Vertragspartner untereinander im Benehmen mit dem für Bauen zuständigen Ministerium.
Zur Erhaltung und Pflege des jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen beteiligt sich das Land an den laufenden Ausgaben der jüdischen Vertragspartner in…
„(1) Zu den in Artikel 1 genannten Zwecken zahlt die Bundesrepublik Deutschland an den Zentralrat der Juden in Deutschland jährlich einen Betrag von 22 000 000…
Jährlich stellt das Land durch das für Integration zuständige Ministerium zur Förderung der landesweiten integrationspolitischen Infrastruktur in…
Das Ministerium fördert die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auf der Grundlage des Kinder- und…
In Höhe von 2 695 600 000 Euro werden den Gemeinden und den Kreisen Investitionsmittel für die Aufstockung von bestehenden und für neue kommunale…
Für den Aufbau der Stiftung erhält die Stiftung vom Land Nordrhein-Westfalen neben dem Barvermögen nach Absatz 1 in 2022 einen Zuschuss in Höhe von 0,5 Mio.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.