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Das Land gewährleistet den Fortbestand der Regelung über den Schutz jüdischer Feiertage und die Ansprüche der bekenntniszugehörigen Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der öffentlichen und privaten Betriebe und Verwaltungen auf Freistellung im Gesetz über die Sonn- und Feiertage.
An den in Absatz 1 genannten jüdischen Feiertagen steht den bekenntniszugehörigen Beamten und Arbeitnehmern der öffentlichen und privaten Betriebe und…
1An den in Artikel 3 des Vertrages zwischen dem Saarland und der Synagogengemeinde Saar - Körperschaft des öffentlichen Rechts - vom 14. November 2001 (Amtsbl.…
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe…
Die Sonntage und die Feiertage werden nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt.
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Das Land fördert weiterhin neben der Landesleistung eine der jüdischen Tradition entsprechende Erhaltung und Pflege der geschlossenen jüdischen Friedhöfe in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.