Gesetze
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Mitglieder und Vertreter werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Das Mandat erlischt mit dem Ausscheiden aus der Ausbildungsstätte oder der Gruppe, für die das Mitglied oder der Vertreter gewählt worden sind.
Scheidet ein gewähltes Mitglied des Förderungsausschusses aus, tritt an seine Stelle der gewählte Vertreter. Ist auch der Vertreter ausgeschieden, findet für den Rest der Amtsperiode eine Nachwahl statt.
Scheidet ein Mitglied während einer laufenden Amtsperiode aus, scheidet auch sein stellvertretendes Mitglied aus. Das stellvertretende Mitglied scheidet aus mit…
Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so ist innerhalb von drei Monaten seit dem Ausscheiden für den Rest seiner Amtszeit ein Ersatzmitglied zu wählen…
Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit aus, tritt das Ersatzmitglied an seine Stelle. Ist kein Ersatzmitglied vorhanden, findet eine Nachwahl statt.
Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Ist bei Ablauf der Amtszeit noch kein neues Mitglied gewählt, so…
Die Mitglieder einschließlich des Vorsitzes werden für vier Jahre bestellt (Amtsperiode). Die Amtsdauer der während einer Amtsperiode neu hinzutretenden…
Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so tritt bis zur Ernennung des Nachfolgers dessen Vertreter an seine Stelle. Die Nachwahl soll innerhalb eines Monats…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.