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Die Mitglieder der Hauptversammlung werden für sechs Jahre gewählt mit der Maßgabe, dass sie alle drei Jahre zur Hälfte nach einer durch die Hauptsatzung festzusetzenden Reihenfolge der Wahlbezirke ausscheiden. Die ausscheidenden Mitglieder sind wiederwählbar und bleiben so lange in ihrer Stellung, bis neu gewählt worden ist.
Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit aus, tritt das Ersatzmitglied an seine Stelle. Ist kein Ersatzmitglied vorhanden, findet eine Nachwahl statt.
Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit aus, tritt das Ersatzmitglied an seine Stelle. Ist kein Ersatzmitglied vorhanden, findet eine Nachwahl statt, für die…
Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so tritt bis zur Ernennung des Nachfolgers dessen Vertreter an seine Stelle. Die Nachwahl soll innerhalb eines Monats…
Mitglieder und Vertreter werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter vorzeitig aus, so ist ein Nachfolger zu wählen. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern des…
Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so ist innerhalb von drei Monaten seit dem Ausscheiden für den Rest seiner Amtszeit ein Ersatzmitglied zu wählen…
Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Ist bei Ablauf der Amtszeit noch kein neues Mitglied gewählt, so…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.