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Spätaussiedler und ausländische Arbeitnehmer sowie Teilnehmer, die vor dem 1. August 1973 ihre Schulpflicht erfüllt haben oder die ehemalige Schüler der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sind, können an Stelle von Englisch ein anderes Fach wählen. Spätaussiedler und ausländische Teilnehmer können im Rahmen des Unterrichtsangebotes das Fach Englisch auch durch die Herkunftssprache ersetzen. Sofern eine Förderung in der Herkunftssprache nicht mehr angebracht erscheint, kann Zusatzunterricht mit entsprechendem Stundenvolumen in Deutsch angeboten werden.
Die Schülerinnen und Schüler lernen ab Klassenstufe 5 die erste Fremdsprache (Englisch oder Französisch). Die Schülerinnen und Schüler können - sofern dies von…
Ehemalige Schülerinnen und Schüler des zieldifferenten Bildungsgangs Lernen, die den Ersten Schulabschluss erwerben wollen, können anstelle des Unterrichts in…
Wurde das Fach Englisch nicht erteilt, tritt an seine Stelle die Fremdsprache, in der die Schülerin oder der Schüler in den Klassen 5 bis 11 unterrichtet worden…
Für Studierende, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, kann die Amtssprache des Herkunftslandes als Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache angeboten werden.
Wurde das Fach Englisch nicht erteilt, tritt an seine Stelle die Fremdsprache, in der die Schülerin oder der Schüler in den Klassen 5 bis 10 unterrichtet worden…
Für Schülerinnen und Schüler, die außer in der deutschen in einer anderen Sprache aufwachsen, kann die oberste Schulaufsichtsbehörde zur Erfüllung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.