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Dem Antrag auf Erteilung der Typengenehmigung nach § 66 Absatz 1 bis 4 BauO NRW 2018 brauchen nur die Bauzeichnungen (§ 4), die Baubeschreibung (§ 5 Absatz 1) und die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes (§ 8) sowie die Berechnung oder Angaben nach § 6 beigefügt zu werden.
Die Bauvorlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen. § 10 Absatz 1 Satz 3 gilt sinngemäß.
Dem Antrag auf Erteilung der Typengenehmigung nach § 73 BauO brauchen nur die in § 1 Abs. 1 Ziffern 2., 3. und 4. genannten Bauvorlagen beigefügt zu werden.
Dem Antrag auf Erteilung einer Typengenehmigung nach § 76a der Landesbauordnung sind die in § 1 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 7 genannten erforderlichen Bauvorlagen…
Dem Bauantrag für die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen, die dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren unterliegen (§ 64 BauO NRW 2018), sind folgende…
Die Bauvorlagen nach Absatz 1 sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Hat die Bauherrschaft gemäß § 63 Absatz 6 Satz 4 BauO NRW 2018 ausdrücklich bestimmt,…
Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des…
Dem Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung (§ 7 BauO NRW 2018) sind in zweifacher Ausfertigung beizufügen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.