§ 19 Abs. 2 NRW-27719Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) 1)
Die Bauvorlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen. § 10 Absatz 1 Satz 3 gilt sinngemäß.
§ 14 Abs. 4 BauVorlVOBauvorlagenverordnung (BauVorlVO) Vom 15. Juni 2011
Dem Antrag auf Erteilung einer Typengenehmigung nach § 76a der Landesbauordnung sind die in § 1 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 7 genannten erforderlichen Bauvorlagen…
§ 8 Abs. 1 DVOSächsBODurchführungsverordnung zur SächsBO
Die Bauvorlagen sind bei der unteren Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung einzureichen. § 62 Absatz 3 Satz 1 der Sächsischen Bauordnung…
§ 72a Abs. 1 SächsBOSächsische Bauordnung
Für bauliche Anlagen oder Teile derselben, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, erteilt die oberste Bauaufsichtsbehörde auf…
§ 3 Abs. 3 FzTVVerordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung
Bei Prüfungen im Genehmigungsverfahren nach § 7 Abs. 2 sind dem Antrag auf Bauartgenehmigung die in den Bedingungen für das jeweilige Genehmigungsverfahren…