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Für die Erteilung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten (§ 78 Absatz 2 und 3 BauO NRW 2018), für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Ausführungsgenehmigungen (§ 78 Absatz 5 BauO NRW 2018) sowie für die Eintragung von Änderungen in das Prüfbuch (§ 78 Absatz 6 BauO NRW 2018) sind zuständig
die Stadt Dortmund
für den Regierungsbezirk Münster sowie für die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Herne und für die Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis und Unna des Regierungsbezirks Arnsberg,
die Stadt Essen
für den Regierungsbezirk Düsseldorf,
die Stadt Köln
für den Regierungsbezirk Köln,
die Stadt Soest
für den Regierungsbezirk Arnsberg, soweit nach Nummer 1 nicht die Stadt Dortmund zuständig ist und
die Stadt Bielefeld
für den Regierungsbezirk Detmold. Vierter Teil Schlussvorschriften
Die oberste Bauaufsichtsbehörde kann bestimmen, dass Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten nur durch bestimmte Bauaufsichtsbehörden erstellt werden…
die Angaben nach § 6 Nummer 2.
1Die Ausführungsgenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt, in deren Bereich die Antragstellerin oder der Antragsteller ihre oder seine Hauptwohnung…
die Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten (§ 77).
Die Nachweise der Standsicherheit Fliegender Bauten dürfen nur von den nach § 30 für die Erteilung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten zuständigen…
von Anlagen und Einrichtungen der Flugplätze in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln die Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Flugplätze in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.