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Die Aufgabe der Bewilligung von Darlehen und Zuschüssen zur sozialen Wohnraumförderung wird von den Kreisen und kreisfreien Städten (Bewilligungsbehörden) wahrgenommen.
Die Bewilligungsbehörden nehmen die Aufgaben der Bewilligungsstelle für den Bergarbeiterwohnungsbau im Sinne des § 11 Abs. 7 (Zustimmung zur Modernisierung) der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. BV) wahr.
Das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium bestimmt die für die Förderung zuständigen Bewilligungsbehörden und die für die Sicherung der Zweckbestimmungen…
die Ausstellung der Bescheinigung nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau.
Die Bezirksregierungen und die Oberfinanzdirektionen sind jeweils für die Bediensteten ihres Geschäftsbereiches zuständig für die Aufgaben der…
Bewilligungsstelle ist die Behörde des Landes, die den Förder-, Beihilfe- oder Zahlungsantrag einer begünstigten Person entgegennimmt, bearbeitet und eine…
Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Direktorin oder der Direktor des Landschaftsverbandes, in dessen Zuständigkeitsbereich der Träger der Beratungsstelle…
Bei der Förderung selbst genutzten Wohneigentums haben die Bewilligungsbehörden im Rahmen ihrer Bewilligungsentscheidung auch die Entscheidung über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.