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Die Bezirksregierungen und die Oberfinanzdirektionen sind jeweils für die Bediensteten ihres Geschäftsbereiches zuständig für die Aufgaben der Bewilligungsstelle für den Wohnungsbau und die Wohnungsmodernisierung für Landesbedienstete.
Für die Aufgaben der Bewilligungsstelle für Mittel des Treuhandvermögens für
den Bau von Bergarbeiterwohnungen im Kohlenbergbau,
die Modernisierung von Bergarbeiterwohnungen und anderen Wohnungen, die für Arbeitnehmer des Kohlenbergbaues bestimmt oder nach Rechtsgeschäft zur Verfügung zu halten sind, sowie für Bergmannswohnungen
sind zuständig: für den rheinisch-westfälischen Kohlenbezirk: die Bezirksregierung in Düsseldorf; für den Aachener Steinkohlenbezirk und den rheinischen Braunkohlenbezirk: die Bezirksregierung in Köln. Die Zuständigkeit nach Satz 1 gilt auch für die Bewilligung von öffentlichen Mitteln im Sinne von § 3 Abs. 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes und von § 6 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, wenn diese neben Mitteln des Treuhandvermögens gewährt wurden.
Die Bewilligungsbehörden nehmen die Aufgaben der Bewilligungsstelle für den Bergarbeiterwohnungsbau im Sinne des § 11 Abs. 7 (Zustimmung zur Modernisierung) der…
Landesmittelbehörden im Sinne dieser Verordnung sind die Bezirksregierungen, soweit sie den Landeshaushalt ausführen, und die Bezirksregierung Köln in…
die Ausstellung der Bescheinigung nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau.
Die Zentrale des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen ist hinsichtlich der Beamtinnen und Beamten ihres Geschäftsbereichs zuständig…
die Verwaltung von Darlehen oder Zuschüssen, die das Land für mit dem Wohnungswesen zusammenhängende Aufgaben, insbesondere für Begleit- oder Folgemaßnahmen,…
Landesmittelbehörden sind die Bezirksregierungen und die Oberfinanzdirektionen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.