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Die Opfer des nationalsozialistischen Terrors genießen nach Maßgabe dieses Gesetzes wegen der an Leib und Leben erlittenen Schäden grundsätzlich Versicherungsschutz wie die nach dem III. Buche der Reichsversicherungsordnung auf Grund eines Arbeitsverhältnisses gegen Arbeitsunfall versicherten Beschäftigten.
Die Gewährung von Leistungen richtet sich nach den Vorschriften der allgemeinen Rentenversicherung.
Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung ist, wer aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des…
Personen, die auf Grund des Gesetzes über die versicherungsrechtliche Stellung der im Dienste der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei Beschäftigten…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Maßnahmen zum Schutz der Opfer des Terrorismus und ihrer Familienangehörigen gemäß der Richtlinie 2012/29/EU in Kraft…
Eine juristische Person, Anstalt oder Personenvereinigung (nichtrechtsfähiger Verein, nichtrechtsfähige Handelsgesellschaft) hat Anspruch auf Entschädigung,…
Dem Versicherungsschutz unterliegen Schäden an Körper, Gesundheit oder Leben, die jemand im In- und Ausland dadurch erlitten hat, daß er wegen seines Glaubens,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.