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Träger der in diesem Gesetz geregelten Versicherung ist das Land Nordrhein-Westfalen.
Gewährträger der NRW.BANK ist das Land Nordrhein-Westfalen.
das Land Nordrhein-Westfalen, soweit es die Unterhaltung der Ruhr auf den Verband übertragen hat.
Für Verbindlichkeiten des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW haftet das Land.
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1977 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Umwelt, das für Bergbau und das für Städtebau zuständige Ministerium.
Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen ist
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.