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Ist eine Leistungspflicht auf Grund dieses Gesetzes lediglich aus dem Grund nicht gegeben, weil die Erwerbsfähigkeit um weniger als ein Fünftel gemindert ist oder weil die Leistungen anderer Versicherungsträger nicht hinter den nach diesem Gesetz zu gewährenden Leistungen zurückbleiben (§ 6), so kann die Feststellung des erlittenen Schadens beantragt werden, falls die Möglichkeit einer späteren Inanspruchnahme der in diesem Gesetz geregelten Versicherung besteht.
Ist der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht zur Leistung verpflichtet, weil das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften der…
Soweit Schäden nach Absatz 1 die Voraussetzung für die Gewährung von Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch bilden, gilt der Antrag auf Gewährung solcher…
Abweichend von Absatz 3 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für die Feststellung des Versicherungsfalles…
Ist vereinbart, dass der Anspruch auf die vereinbarten Leistungen entfällt oder sich mindert, wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der durch den…
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden…
wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, einer Schädigung im Sinne des Sozialen Entschädigungsrechts, einer Wehrdienstbeschädigung nach § 3 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.