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Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Abkommen zur Bereinigung der Stichtaglücken und der Doppelzuständigkeiten in den Entschädigungsgesetzen vom 9./10. Mai 1951. Die Länder der Bundesrepublik und das Land Berlin treffen zur Bereinigung der Zuständigkeitslücken und der Doppelzuständigkeiten, die sich im Verhältnis der Wiedergutmachungsgesetze (Entschädigungsgesetze) der einzelnen Länder ergeben haben, das nachstehende Abkommen, durch welches jedoch den einzelnen Antragstellern ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung irgendwelcher Wiedergutmachungsleistungen nicht eingeräumt werden soll.
Mit Ausnahme der Artikel 2, 3 und 5 tritt dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die Artikel 2, 3 und 5 treten an dem Tage in Kraft, an dem das…
Dieses Abkommen wird, wenn es von mindestens 7 Ländern bestätigt ist, mit dem 1. Oktober 1951 unter den Ländern, die es bestätigt haben, rechtsverbindlich. Die…
Das Gesetz tritt am 26. Februar 1957 in Kraft. Der Tag, an dem der Vertrag gemäß dessen § 9 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land…
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
Das Abkommen tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. Es ist von den beteiligten Ländern zu bestätigen. Sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 1991 dem Innenministerium…
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.