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Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Mediendienste-Staatsvertrag zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (im Folgenden LfM) ist die nach § 24 Absatz 3, § 104 Absatz 1 sowie § 106 Absatz 3 des Medienstaatsvertrages…
Die Bezirksregierungen führen jeweils die Aufsicht über die Kreise und die kreisfreien Städte, deren Sitz in ihrem Gebiet liegt. Abweichend davon ist für die…
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist auch für Unternehmen zuständig, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Köln und die Bezirksregierung Münster für Unternehmen,…
Zuständig sind in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln die Bezirksregierung Düsseldorf sowie in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster die…
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist landesweit zuständige Aufsichtsbehörde für die Überwachung und Untersagung von unerlaubten Glücksspielen und der Werbung…
Zuständige Regionalplanungsbehörden sind die Bezirksregierungen Detmold und Köln für ihren Regierungsbezirk, die Regionaldirektion des Regionalverbandes Ruhr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.