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Die Bezirksregierung Düsseldorf ist auch für Unternehmen zuständig, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Köln und die Bezirksregierung Münster für Unternehmen, die ihren Sitz in den Regierungsbezirken Arnsberg und Detmold haben. Soweit Unternehmen keinen Sitz im Land Nordrhein-Westfalen haben, ist die Bezirksregierung Münster zuständig.
Zuständig sind in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln die Bezirksregierung Düsseldorf sowie in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster die…
Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Mediendienste-Staatsvertrag zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold,…
Höhere Verwaltungsbehörden im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c der Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs vom 28. Dezember 1979 (BGBl. I S.…
Hat ein Eisenbahnverkehrsunternehmen keinen Sitz in Nordrhein-Westfalen, ist örtlich zuständig die Bezirksregierung, in deren Bereich der Eisenbahnverkehr…
Die Bezirksregierungen führen jeweils die Aufsicht über die Kreise und die kreisfreien Städte, deren Sitz in ihrem Gebiet liegt. Abweichend davon ist für die…
von Anlagen und Einrichtungen der Flugplätze in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln die Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Flugplätze in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.