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Der WDR erhält 40 Prozent aus dem Anteil an dem einheitlichen Rundfunkbeitrag nach § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag in Verbindung mit § 112 Absatz 2 des Medienstaatsvertrages und den ihm nach § 116 Absatz 1 Satz 2 LMG NRW zustehenden Anteil. Er verwendet diese Mittel im Rahmen seiner Aufgaben für die Film- und Hörspielförderung der „Film und Medienstiftung NRW GmbH. Durch Gesellschaftsvertrag ist sicherzustellen, dass Beitragsmittel des WDR nur im Rahmen seiner Aufgaben verwendet werden.
Der WDR kann sich im Rahmen seines Auftrags an Maßnahmen der Film- und Hörspielförderung beteiligen.
Entscheidungen des WDR oder von Beteiligungsunternehmen im Sinne des § 45 Absatz 1 über die Übernahme von Verpflichtungen betreffend die Herstellung oder den…
Der WDR arbeitet nach Maßgabe der §§ 30e und 30f des Medienstaatsvertrages sowie der Vorgaben des ARD-Staatsvertrages mit den in der ARD zusammengeschlossenen…
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 34 Abs. 1 des Medienstaatsvertrages sowie…
Bei Beteiligungen im Sinne von § 42 Absatz 3 des Medienstaatsvertrages soll der WDR darauf hinwirken, dass ein Wirtschaftsplan und eine fünfjährige…
Von dem Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag erhalten die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten einen Anteil von 70,9842 vom Hundert, das ZDF…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.