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Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken durch den WDR bestimmt sich nach Maßgabe der §§ 12 und 23 des Medienstaatsvertrages.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken durch private Rundfunkveranstalter bestimmt sich nach Maßgabe der §§ 12 und 23 des…
§ 23 Absatz 1 Satz 1 bis Satz 5, Absatz 2 Satz 1 bis Satz 4 und Absatz 3 des Medienstaatsvertrages gelten entsprechend, soweit sonstige Anbieter von Telemedien…
bei einer Übermittlung der Daten, die zu der betroffenen Person gespeichert sind, gemeinsam mit diesen zu übermitteln.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken durch den SR bestimmt sich nach Maßgabe der §§ 12 und 23 des Medienstaatsvertrages.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken durch private Rundfunkveranstalterinnen oder Rundfunkveranstalter bestimmt sich nach…
§ 23 Absatz 1 Satz 1 bis 5, Absatz 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 3 des Medienstaatsvertrages gelten entsprechend, soweit sonstige Anbieter von Telemedien mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.