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Die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geltenden Bestimmungen des Medienstaatsvertrages über Werbegrundsätze, Kennzeichnungspflichten, Einfügung von Rundfunkwerbung und Teleshopping, Dauer der Rundfunkwerbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktplatzierung finden Anwendung. In Hörfunkprogrammen des WDR ist Rundfunkwerbung im Umfang von insgesamt bis zu 75 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt zulässig; Rundfunkwerbung darf in bis zu zwei Hörfunkprogrammen platziert werden.
Rundfunkwerbung, Teleshopping und Gewinnspiele sind in den Programmen unzulässig, Sponsoring ist zulässig. Sendungen, die der Öffentlichkeitsarbeit von…
Für regionale und lokale Fernsehprogramme kann die LfM Ausnahmen von § 8 Absatz 4 Satz 2, § 9 Absatz 3 und § 70 Absatz 1 des Medienstaatsvertrages zulassen. Bei…
Rundfunkwerbung, Teleshopping und Sponsoring sind unzulässig.
Die Länder sind berechtigt, den Landesrundfunkanstalten bis zu 90 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt Werbung im Hörfunk einzuräumen; ein am 1. Januar…
Der Auftrag des WDR zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen umfasst die Verbreitung von Radio- und Fernsehtext. Im Internet verbreitete lineare Audio-Angebote…
Eine Teilbelegung des ausgestrahlten Bildes mit Rundfunkwerbung ist zulässig, wenn die Rundfunkwerbung vom übrigen Programm eindeutig optisch getrennt und als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.