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Der WDR erlässt mit den in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und dem ZDF gemeinsame Richtlinien zur Durchführung des § 6a. Er stellt hierbei das Benehmen mit den Landesmedienanstalten her und führt einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch in der Anwendung dieser Richtlinien durch.
Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio erlassen jeweils Satzungen oder Richtlinien zur näheren…
Der WDR arbeitet nach Maßgabe der §§ 30e und 30f des Medienstaatsvertrages sowie der Vorgaben des ARD-Staatsvertrages mit den in der ARD zusammengeschlossenen…
Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten beschließen nach Maßgabe der Richtlinien gemäß § 31 Abs. 4 des Medienstaatsvertrages und unter…
Die Landesmedienanstalten erlassen gemeinsame Satzungen oder Richtlinien zur Durchführung der §§ 8 bis 11, 70 und 71; in der Satzung oder Richtlinie zu § 11…
Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF erlassen Richtlinien zur Durchführung der §§ 8 bis 11, 37 und 38. In der Richtlinie zu…
Der WDR beteiligt sich am ARD-Fernsehgemeinschaftsprogramm sowie an den Schwerpunktangeboten, die von den in der ARD zusammengeschlossenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.