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Zur Stärkung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und zur Entlastung der Straßenverkehrs- und Parkraumsituation, insbesondere in den Ballungsräumen, unterstützen die Obersten Landesbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich Maßnahmen, die Beschäftigte und regelmäßige Nutzer zur Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln veranlassen. Dazu gehört insbesondere der Abschluß von Verträgen über rabattierte Leistungen mit den Anbietern des öffentlichen Personennahverkehrs. Sind einzelne Behörden nur in Zusammenarbeit mit Behörden anderer Ressorts zum Abschluß von Verträgen in der Lage, legen die jeweils zuständigen Obersten Landesbehörden einvernehmlich die jeweils zuständige Behörde fest.
Viele Personenlandverkehrsdienste, die im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse erforderlich sind, können derzeit nicht kommerziell betrieben werden. Die…
Zweck dieser Verordnung ist es, festzulegen, wie die zuständigen Behörden unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs…
Die Vergabe von Unteraufträgen kann zu einem effizienteren öffentlichen Personenverkehr beitragen und ermöglicht die Beteiligung weiterer Unternehmen neben dem…
Abweichend von Absatz 1 können gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zur Festsetzung von Höchsttarifen für alle Fahrgäste oder bestimmte Gruppen von Fahrgästen…
Zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr ist anzustreben, die Zuständigkeiten für Planung, Organisation und…
Kommt es nicht zum Abschluß von Verträgen mit Anbietern des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Behörde oder die Personalvertretung, obwohl ausreichende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.