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Kommt es nicht zum Abschluß von Verträgen mit Anbietern des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Behörde oder die Personalvertretung, obwohl ausreichende verkehrliche und tarifliche Angebote vorliegen, soll die Behördenleitung ein Stellplatzbewirtschaftungskonzept in Abstimmung mit der Personalvertretung festlegen, um für die Zurverfügungstellung von Stellplätzen ein angemessenes Entgelt zu verlangen, sofern dienstliche, funktionale oder fürsorgerische Gründe nicht entgegenstehen, die vorhandenen Stellplätze in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten stehen und kein unangemessener Verwaltungsaufwand entsteht.
Ein Betreiber der Schienenwege kann von einem Zugangsberechtigten ein angemessenes Entgelt für Schienenwegkapazität verlangen, die vertraglich zugewiesen, aber…
Entgelte gefordert werden, welche die entstandenen Kosten für das Erbringen der Leistungen in unangemessener Weise überschreiten oder
Der Unternehmer eines Verkehrsflughafens oder Verkehrslandeplatzes trifft eine Regelung über die zu entrichtenden Entgelte für die Nutzung der Einrichtungen und…
Zur Stärkung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und zur Entlastung der Straßenverkehrs- und Parkraumsituation, insbesondere in den Ballungsräumen,…
Bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen, die nicht nach einem wettbewerblichen Vergabeverfahren vergeben werden, sollte die Erfüllung der…
In den Nahverkehrsplänen sind auf der Grundlage der vorhandenen und geplanten Siedlungs- und Verkehrsstrukturen sowie einer Prognose der zu erwartenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.