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Oberste Landesbehörden sowie Behörden und Einrichtungen in deren Geschäftsbereich stellen Stellplätze, die im Eigentum oder Besitz des Landes stehen, Beschäftigten, Besuchern und regelmäßigen Nutzern im Rahmen eines Bewirtschaftungskonzeptes zur Verfügung. Für Besucher ist ein angemessener Teil der Stellplätze zur kurzzeitigen Nutzung zu reservieren. Für regelmäßige Nutzer und Beschäftigte kann ein Entgelt nach Maßgabe der §§3 und 4 verlangt werden.
Stehen den Ländern für die jeweilige Fahrplanperiode vom Bund Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere für den Schienenpersonennahverkehr…
Betreiber der Infrastruktur können in ihren Nutzungsbedingungen ein Entgelt für zugewiesene, letztlich jedoch nicht genutzte Zugtrassen festsetzen. Dieses…
Die Landesregierungen können zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit oder zum Schutze der Gäste durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Zulassung, das…
Soweit die Kraftfahrzeuge nicht auf den Stand- oder Aufstellplätzen abzustellen sind, ist die gleiche Anzahl gesonderter Stellplätze vorzusehen. Stellplätze für…
Zur Stärkung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und zur Entlastung der Straßenverkehrs- und Parkraumsituation, insbesondere in den Ballungsräumen,…
Nutzungen und Sachbezüge dürfen Angehörigen des öffentlichen Dienstes nur gegen angemessenes Entgelt gewährt werden, soweit nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.