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Die Bewerberin oder der Bewerber richtet den Antrag auf Zulassung zur Prüfung an das zuständige Staatliche Prüfungsamt.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt;
eventuell beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt;
Nachweis der ordnungsgemäßen Vorbereitung auf die Prüfung gemäß § 2. Der Nachweis kann geführt werden durch Teilnahmebescheinigungen und Leistungsnachweise der Hochschule sowie durch Teilnahmebescheinigungen und Leistungsnachweise der Einrichtungen der Lehrerfortbildung;
Leistungsnachweis über sachfachbezogene Sprachkenntnisse in der Sprache des Ziellandes gemäß § 2 Abs. 5;
Nachweis über schulpraktische Studien an einer Schule mit bilingualem Zweig bzw. an einer Schule im Zielland.
In dem Antrag hat die Bewerberin oder der Bewerber anzugeben:
vier Teilgebiete, aus denen die Aufgaben für die Arbeit unter Aufsicht und für die mündliche Prüfung entnommen werden;
welches Mitglied des Prüfungsamtes sie oder er als Themenstellerin oder Themensteller für die Arbeit unter Aufsicht vorschlägt;
welches andere Mitglied des Prüfungsamtes sie oder er für die mündliche Prüfung vorschlägt.
beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt;
Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (soweit nach Absatz 1 erforderlich),
Zeugnis über den Nachweis mindestens der Fachhochschulreife,
ein Identitätsnachweis,
Kopien der Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind: - je ein Leistungsnachweis oder qualifizierter Studiennachweis aus den Bereichen A, B, C und D; - der Nachweis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.