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Die Prüfung setzt sich aus einer vierstündigen Arbeit unter Aufsicht und einer mündlichen Prüfung von 40 Minuten Dauer zusammen. Beide Prüfungsteile sind in der Fremdsprache abzulegen.
Die Prüfung für die angestrebte Zusatzqualifikation ist jeweils auf das erworbene Lehramt zu beziehen.
Die Prüfung besteht aus zwei Aufsichtsarbeiten und einer nachfolgenden mündlichen Prüfung.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil geht dem mündlichen voraus.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit drei Aufsichts-arbeiten zu je drei Zeitstunden und einer mündlichen Prüfung.
Die Prüfung wird - abgesehen von der Unterrichtsprobe in einer Fremdsprache - in deutscher Sprache abgelegt und besteht aus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert zwei Tage. Dabei sind unter Aufsicht vier Aufgaben zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.