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Nutzungen und Sachbezüge dürfen Angehörigen des öffentlichen Dienstes nur gegen angemessenes Entgelt gewährt werden, soweit nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag oder im Haushaltsplan etwas anderes bestimmt ist. Das Finanzministerium kann für die Benutzung von Dienstfahrzeugen Ausnahmen zulassen. Es regelt auch das Nähere über die Zuweisung, Nutzung, Verwaltung und Festsetzung des Nutzungswertes von Dienstwohnungen. Die Dienstwohnungen mit Ausnahme der Dienstwohnungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind im Haushaltsplan auszubringen.
Nutzungen und Sachbezüge dürfen Angehörigen des öffentlichen Dienstes nur gegen angemessenes Entgelt gewährt werden, soweit nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag…
Nutzungen und Sachbezüge dürfen Angehörigen des öffentlichen Dienstes nur gegen angemessenes Entgelt gewährt werden, soweit nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag…
Die Beamtin oder der Beamte darf bei der Ausübung von Nebentätigkeiten Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn nur mit Genehmigung in Anspruch…
Innerhalb der Bundesverwaltung dürfen Vermögensgegenstände für andere Zwecke als die, für die sie beschafft wurden, nur gegen Erstattung ihres vollen Wertes…
Zwischen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und ihrer Dienststelle dürfen Verträge nur mit Einwilligung des zuständigen Ministeriums abgeschlossen werden.…
Innerhalb der Landesverwaltung dürfen Vermögensgegenstände für Zwecke einer anderen Bewilligung als der, aus der sie beschafft wurden, nur gegen Erstattung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.