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Über die bestandene Prüfung stellt das Staatliche Prüfungsamt ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 1 aus. Über eine nicht bestandene Prüfung wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 erstellt.
Über die bestandene Prüfung stellt das Prüfungsamt ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 1 aus. Über eine nicht bestandene Prüfung wird eine Bescheinigung nach…
Über die bestandene Prüfung stellt das Prüfungsamt ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 1 aus. Über eine nicht bestandene Prüfung wird eine Bescheinigung nach…
Über die bestandene Eignungsprüfung stellt das Prüfungsamt ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 1 aus. Über eine nicht bestandene Eignungsprüfung wird eine…
Über die bestandene Staatsprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, über die nicht bestandene Staatsprüfung eine Bescheinigung.
Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 3 erteilt. Über das Nichtbestehen erhält die zu prüfende Person von der oder…
Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 2.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.