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Zum 1. Januar 2001 wird unter dem Namen "Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen/Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW)" ein teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung errichtet. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ist von dem übrigen Vermögen des Landes Nordrhein-Westfalen, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW kann im Rechtsverkehr unter seinem Namen handeln, klagen und verklagt werden.
Am 1. Januar 2001 bestehende Forderungen oder Verbindlichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Erwerb, der Veräußerung, der Bebauung und der Vermietung…
Dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW werden die Befugnisse übertragen, im Rahmen seiner ihm durch das Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetz vom 12. Dezember…
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW kann Beamte, Angestellte und Arbeiter beschäftigen.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ist eine Dienststelle im Sinne des § 1 Abs. 2 des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG…
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ist wie ein Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Für die Nutzung von Vermögensgegenständen…
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW wird vom Finanzministerium verwaltet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.