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Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW wird vom Finanzministerium verwaltet.
Bei dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb wird ein Verwaltungsrat gebildet. Das Nähere regelt der Finanzminister.
Für Verbindlichkeiten des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW haftet das Land.
Die für die Bereitstellung und den Betrieb des Bauportal.NRW zuständige Behörde ist das für Bauen zuständige Ministerium.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW hat die Aufgabe, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte für Zwecke des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen zu…
Die Zentrale des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen ist hinsichtlich der Beamtinnen und Beamten ihres Geschäftsbereichs zuständig…
die Leiterinnen und Leiter der Niederlassungen des Bau- und Liegenschaftsbetriebs hinsichtlich der jeweils dort beschäftigten Beamtinnen und Beamten sowie die…
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ist eine Dienststelle im Sinne des § 1 Abs. 2 des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG…
In der Rechtsverordnung nach Absatz 5 kann das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium der NRW.BANK die Verwaltung der zur Förderung des Wohnungswesens vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.