Gesetze
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Der Vorstand, der aus mindestens zwei Mitgliedern besteht, führt die Geschäfte der Anstalt nach Maßgabe der Gesetze und der Satzung. Er vertritt die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich, mit Ausnahme der Angelegenheiten im Sinne § 9 Abs.5 dieses Gesetzes.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Er leitet die Anstalt und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand ist…
Die Anstalt wird von einem Vorstand in eigener Verantwortung geleitet, soweit nicht gesetzlich oder durch die Satzung der Gemeinde etwas anderes bestimmt ist.…
Der Vorstand leitet die Anstalt und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand hat eine Stellvertretung.
Die Anstalt wird von einem Vorstand geleitet, der die Geschäfte der Anstalt in eigener Verantwortung nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung der…
Der Vorstand vertritt die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich. Erklärungen sind für die Anstalt verbindlich, wenn sie entweder von zwei Mitgliedern des…
Der Vorstand führt die Beschlüsse des Akkreditierungsrates aus und führt nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Satz 4 die laufenden Geschäfte der Stiftung; im Übrigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.