Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Amtsdauer der im Amt befindlichen Mitglieder der Gewährträgerversammlung, des Verwaltungsrats sowie des Vorstands wird durch das Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht berührt.
Bestehende Anerkennungen als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen bleiben in dem bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geregelten Umfang wirksam. Vor…
Die Amtszeiten des zum Inkrafttreten dieses Gesetzes gewählten Intendanten sowie der amtierenden Direktoren bleiben unberührt.
Der Umfang von Rechten, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehen, richtet sich - unbeschadet der §§ 2 Buchstabe d) und e), 5 Buchstabe d), 36 Abs. 3 und…
Betriebsplanzulassungen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Bauartzulassungen und Ausnahmebewilligungen, die für vorhandene Einrichtungen vor Inkrafttreten dieser…
Satzungen nach §103 der Landesbauordnung bleiben in Kraft, und zwar vorbehaltlich ihrer Aufhebung oder Änderung durch die neue oder aufnehmende Gemeinde und…
Mit dem Inkrafttreten der Satzung treten bisherige Regelung außer Kraft. § 47 bleibt unberührt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.