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Die Gewährträger stellen sicher, dass die Anstalten ihre Aufgaben erfüllen können (Anstaltslast).
Für die Verbindlichkeiten der Anstalten haften die Gewährträger als Gesamtschuldner, im Innenverhältnis entsprechend ihren Anteilen am Stammkapital. Eine Inanspruchnahme der Gewährträger ist jedoch erst möglich, wenn eine Befriedigung aus dem Vermögen der Anstalten nicht zu erlangen ist.
Der Gewährträger stellt sicher, dass die NRW.BANK ihre Aufgaben erfüllen kann (Anstaltslast).
Die Vertragsländer haften als Gewährträger für die Verbindlichkeiten der Anstalt, soweit für Gläubiger aus dem Vermögen der Anstalt Befriedigung nicht zu…
Der Gewährträger der Bank ist die Deutsche Demokratische Republik. Sie haftet für die Verbindlichkeiten der Bank unbeschränkt. Die Gläubiger der Bank können den…
Die Gemeinde haftet für die Verbindlichkeiten der Anstalt unbeschränkt, soweit nicht Befriedigung aus deren Vermögen zu erlangen ist (Gewährträgerschaft).…
Die Trägerländer haften neben der Anstalt für deren Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner unbeschränkt, wenn und soweit sich die Verbindlichkeiten nicht aus dem…
Die Gewährträgerversammlung vertritt die Anstalt gegenüber den Verwaltungsratsmitgliedern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.