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Die Träger der Untersuchungsanstalt haften für Verbindlichkeiten der Untersuchungsanstalt im Verhältnis ihrer Stimmenanteile im Verwaltungsrat unbeschränkt, soweit nicht Befriedigung aus dem Vermögen der Untersuchungsanstalt zu erlangen ist.
Die Untersuchungsanstalt ist verpflichtet, Aufträge eines Trägers oder mehrerer Träger auszuführen, soweit andere Regelungen dem nicht entgegenstehen und die…
Für die Verbindlichkeiten der Anstalten haften die Gewährträger als Gesamtschuldner, im Innenverhältnis entsprechend ihren Anteilen am Stammkapital. Eine…
Für die Verbindlichkeiten des Universitätsklinikums haftet neben diesem das Land unbeschränkt, soweit die Befriedigung aus dem Vermögen des…
das Stimmenverhältnis und den Vorsitz im Verwaltungsrat,
Für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der nach § 4 oder einer auf Grund von § 3 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 erlassenen Rechtsverordnung…
Der Verwaltungsrat besteht aus den Hauptverwaltungsbeamtinnen oder Hauptverwaltungsbeamten der als Träger im Sinne von § 2 Abs. 3 beteiligten Kreise und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.