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Stimmberechtigte (§ 1 des Landeswahlgesetzes), die eine Volksinitiative nach Artikel 67a der Landesverfassung stellen wollen, haben sich in Listen einzutragen, die von den Gemeinden auszulegen sind, nachdem die Auslegung zugelassen ist.
Stimmberechtigte (§ 1 des Landeswahlgesetzes), die eine Volksinitiative nach Artikel 67a der Landesverfassung stellen wollen, haben sich in Listen einzutragen,…
Stimmberechtigte (§ 1 des Landeswahlgesetzes), die ein Volksbegehren nach Artikel 68 der Landesverfassung stellen wollen, haben sich in Listen einzutragen, die…
Stimmberechtigte (§ 1 des Landeswahlgesetzes), die ein Volksbegehren nach Artikel 68 der Landesverfassung stellen wollen, haben sich in Listen einzutragen, die…
Stimmberechtigte (§ 1 des Landeswahlgesetzes), die ein Volksbegehren nach Artikel 68 der Landesverfassung stellen wollen, haben sich in Listen einzutragen, die…
Volksinitiativen müssen von mindestens 0,5 vom Hundert der Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Artikel 31 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 über das Wahlrecht…
Der Antrag auf Zulassung der Listenauslegung ist schriftlich an das Innenministerium zu richten. Er bedarf der Unterschrift von mindestens 3.000…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.