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Die Zusammensetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie die Bestellung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates richten sich nach den maßgeblichen Vorschriften des Aktiengesetzes vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852), und der Satzung der WestLB AG.
Die Bildung und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Bestellung und die Abberufung seiner Mitglieder bestimmen sich nach den §§ 7 bis 24 dieses…
Die innere Ordnung, die Beschlußfassung sowie die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats bestimmen sich nach den §§ 27 bis 29, den §§ 31 und 32 und, soweit…
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen bei Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer,…
Der Vorstand besteht aus einer oder einem Vorstandsvorsitzenden. Das Recht des Verwaltungsrates, nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 des Gesetzes zur Bildung…
Bei den Aktiengesellschaften werden Vorstände und Aufsichtsräte entsprechend dem Ersten und Zweiten Abschnitt des Vierten Teils des Ersten Buches des…
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden vom Verwaltungsrat mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.