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Die örtlichen Personalräte in den Betrieben oder Betriebsteilen der Westdeutschen Landesbank Girozentrale behalten ihre Zuständigkeit auch für die Betriebe oder Betriebsteile, die auf die Landesbank Nordrhein-Westfalen abgespalten werden. Das Übergangsmandat endet, sobald in den Betrieben oder Betriebsteilen der Landesbank Nordrhein-Westfalen ein Personalrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist, spätestens sechs Monate nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes.
Die Aufgaben des Gesamtpersonalrats nimmt der bisherige Gesamtpersonalrat der Westdeutschen Landesbank Girozentrale übergangsweise wahr. Das Übergangsmandat des Gesamtpersonalrats endet, sobald bei der Landesbank Nordrhein-Westfalen ein Gesamtpersonalrat gebildet ist, spätestens sechs Monate nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes.
Die Aufgaben des Gesamtbetriebsrates nimmt der bisherige Gesamtpersonalrat der Westdeutschen Landesbank Girozentrale übergangsweise nach den Bestimmungen des…
Die in der Westdeutschen Landesbank Girozentrale am Tage des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes bestehenden Dienstvereinbarungen gelten in der Landesbank…
Die Landesbank Nordrhein-Westfalen wird hinsichtlich der abgespaltenen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der gemäß § 4 übergehenden…
Die Aufgaben der Betriebsräte in den Betrieben und Betriebsteilen der Aktiengesellschaft nehmen die bisherigen örtlichen Personalräte, die Aufgaben des…
Die Aufgaben des Betriebsrates in den Betrieben und Betriebsteilen der Aktiengesellschaft nimmt der bisherige Personalrat übergangsweise wahr. Das…
Mit dem Tage des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes gehen die Anteile der Gewährträger an der Westdeutschen Landesbank Girozentrale auf die Landesbank…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.