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Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu übertragen, wird auf das Justizministerium übertragen.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung folgende nach diesem Gesetz vom Rechtspfleger wahrzunehmende Geschäfte ganz oder teilweise dem…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Aufgaben der Übermittlungsstelle einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung bei den Landgerichten für deren Bezirke oder für örtlich abgegrenzte Teile davon Kammern für…
Folgende nach dem Rechtspflegergesetz vom Rechtspflegerdienst wahrzunehmenden Aufgaben werden den Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamten der Geschäftsstelle…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die in § 32b Abs. 1 der Zivilprozessordnung genannten Klagen einem Landgericht für die Bezirke…
Die Ermächtigung der Landesregierung, die der Landesjustizverwaltung nach dem Familienrechtsänderungsgesetz zustehenden Befugnisse durch Rechtsverordnung auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.