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Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Aufgaben der Übermittlungsstelle einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen, wird auf das Justizministerium übertragen.
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Strafsachen ganz oder teilweise sowie…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, für die nach § 102 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu übertragen, wird auf das…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung bei den Landgerichten für deren Bezirke oder für örtlich abgegrenzte Teile davon Kammern für…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die in § 32b Abs. 1 der Zivilprozessordnung genannten Klagen einem Landgericht für die Bezirke…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Geschmacksmusterstreitsachen für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.