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Die Zwangsmittel können auch neben einer Strafe oder Geldbuße angewandt und solange wiederholt und gewechselt werden, bis der Verwaltungsakt befolgt worden ist oder sich auf andere Weise erledigt hat. Bei Erzwingung einer Duldung oder Unterlassung können die Zwangsmittel für jeden Fall der Nichtbefolgung festgesetzt werden.
Zwangsmittel sind nach Maßgabe der §§ 50 und 54 anzudrohen.
Die Zwangsmittel können auch neben einer Strafe oder Geldbuße angewandt und so lange wiederholt und gewechselt werden, bis der Verwaltungsakt befolgt worden ist…
Zwangsmittel sind
Das Zwangsmittel wird der Festsetzung gemäß angewendet.
Das Zwangsgeld ist in bestimmter Höhe anzudrohen.
Als Zwangsmittel werden Ersatzvornahme (§ 59 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW) und unmittelbarer Zwang (§ 62 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.