Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Zwangsmittel unzulässig, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Dritter Abschnitt Kosten
Gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Zwangsmittel unzulässig, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Verwaltungszwang gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist unzulässig, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist
Das Zwangsverfahren wegen einer Geldforderung wird auch gegen Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen…
Die Vollzugsbehörde kann unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind.…
Die Vorschriften über Notwehr und Notstand bleiben unberührt. Dritter Unterabschnitt Vollzug gegen Behörden
Als Zwangsmittel werden Ersatzvornahme (§ 59 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW) und unmittelbarer Zwang (§ 62 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.