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Die Präsidentin oder der Präsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen beruft die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der nach § 84 des Bundespersonalvertretungsgesetzes bei den Verwaltungsgerichten des ersten und zweiten Rechtszuges zu bildenden Fachkammern (Fachsenate).
Die Präsidentin oder der Präsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen beruft die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der nach § 80…
Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen,
die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen für die Richterinnen und Richter und Beamtinnen und Beamten…
Unbeschadet von Absatz 2 ist für die Aufgaben nach diesem Abschnitt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bezirk die…
Unbeschadet von Absatz 2 ist für die Aufgaben nach diesem Gesetz die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in deren oder dessen…
Für die nach diesem Gesetz zu treffenden Entscheidungen sind bei den Verwaltungsgerichten des ersten und zweiten Rechtszuges Fachkammern (Fachsenate) zu bilden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.