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Prüfungsfächer der mündlichen Abschlussprüfung sind alle Lehrfächer der Fachbereiche: - Hauswirtschaft, - Pädagogik und Psychologie, - Säuglings-, Kinder- und Krankenpflege sowie - Sozialkunde. Jeder Prüfling soll in drei Fächern aus mindestens zwei der genannten Fachbereiche geprüft werden. Für die Anerkennung als Familienpflegerin und Familienpfleger in der Landwirtschaft ist eines der Prüfungsfächer die "ländliche Hauswirtschaft". Die Prüfungsdauer soll 10 Minuten pro Fach und Prüfling nicht übersteigen.
Bei einer Gruppenprüfung dürfen nicht mehr als 5 Prüflinge gleichzeitig geprüft werden, wobei die Einzelleistung erkennbar bleiben muss.
Im mündlichen Prüfungsteil können gleichzeitig bis zu fünf Prüflinge geprüft werden; er soll für jeden Prüfling etwa 15 Minuten dauern. Im mündlichen…
In einer Gruppe dürfen höchstens fünf Studierende geprüft werden.
Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu fünf geprüft. Ein Prüfling soll in jedem…
Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu fünf geprüft. Die Prüfung soll für den…
Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Fächer: Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu fünf geprüft. Die Prüfung soll für…
In der mündlichen Prüfung sollen in der Regel nicht mehr als fünf Prüflinge gleichzeitig geprüft werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.