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Die Aufgaben für den fachpraktischen Teil der Abschlussprüfung sind den folgenden Bereichen zu entnehmen: Kinderbetreuung, Nahrungszubereitung, häusliche Behindertenbetreuung, häusliche Krankenpflege, Säuglings- und Wöchnerinnenpflege oder Erste Hilfe. Die Aufgaben aus den genannten Bereichen können kombiniert werden mit Aufgaben aus den Bereichen: Haus- und Wäschepflege, Textilverarbeitung, Beschäftigungslehre und -anleitung. Die Aufgabenkombination soll drei Bereiche nicht übersteigen.
Der Prüfungs- oder Fachausschuss ordnet die Teilleistungen den entsprechenden Fachbereichen zu.
Die Prüfungsdauer ist jeweils der gestellten Aufgabe anzupassen. Der fachpraktische Teil der Abschlussprüfung darf insgesamt fünf Zeitstunden nicht überschreiten.
Die praktische Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen mit praktischen Aufgaben aus den folgenden Gebieten:
Der fachpraktische Teil der Prüfung soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Diese Zeitvorgabe ist den Prüfungsteilnehmenden mitzuteilen.
Im fachpraktischen Teil ist in folgenden Fächern zu prüfen:
Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Prüfungsbereiche: In den Prüfungsbereichen Produktionstechnik und Produktionsplanung kommen Aufgaben, die sich auf…
Der Prüfling soll im praktischen Teil von Teil 2 der Abschlussprüfung in höchstens zehn Stunden eine praktische Aufgabe durchführen. Hierfür kommt insbesondere…
Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens acht Stunden vier praktische Aufgaben durchführen. Dabei soll er zeigen, dass er kann.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.