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Die Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland werden organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondert wie ein Eigenbetrieb nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt.
Zweck des Betriebes ist die Sicherstellung der Wäscheversorgung, vorrangig der Einrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland.
Der Betrieb kann Neben- und Hilfsbetriebe unterhalten, die seinen Betriebszweck fördern und wirtschaftlich mit ihm zusammenhängen.
der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen,
Die Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland sind als Sondervermögen zu verwalten und nachzuweisen. Auf die Erhaltung des…
die Inanspruchnahme weiterführender insbesondere suchttherapeutischer Hilfen einschließlich der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern und
Die Werkleitung muss die notwendigen fachlichen, kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Leitungsfunktionen erbringen. Die…
Einrichtungen, die der Straßenreinigung, der Wirtschaftsförderung, der Fremdenverkehrsförderung oder der Wohnraumversorgung dienen,
Der Betrieb muss darauf gerichtet sein, einen beratenden und helfenden Kontakt insbesondere mit solchen Personen aufzunehmen, die für Drogenhilfemaßnahmen nur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.