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Der Werksausschuß berät alle Angelegenheiten vor, die in der Landschaftsversammlung, dem Landschaftsausschuß oder einem anderen Fachausschuß zu entscheiden sind.
Der Werksausschuß entscheidet über:
Richtlinien der Geschäftsführung,
Festlegung der Lieferbedingungen (insbesondere Festlegung der Wäschepreise),
Erfolgsgefährdende Mehraufwendungen, sofern sie nicht unabweisbar und nicht eilbedürftig sind,
Nicht eilbedürftige Mehrausgaben von mehr als 100 000,00 DM oder mehr als 30% des Ansatzes für Einzelvorhaben des Vermögensplanes, mindestens jedoch 50 000,00 DM,
Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß und den Lagebericht (Jahresabschlußprüfung), der möglichst nach fünf Jahren zu wechseln ist,
Aufträge nach VOL bei einem Vergabewert von mehr als 200 000,00 DM,
Aufträge nach VOB mit einem Vergabewert von mehr als 200 000,00 DM bei kurzfristigen Investitionen sowie bei mittel- und langfristigen Investitionen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 1 000 000,00 DM nicht überschreiten,
Miet- und Pachtverträge für Grundstücke und Räume des Sondervermögens mit einer Monatsmiete/-pacht von mehr als 1 000,00 DM,
Stundung von Forderungen von mehr als 30 000,00 DM sowie Erlaß/Niederschlagung von Forderungen von mehr als 5 000,00 DM.
Der Werksausschuss bereitet die Beschlüsse des Gemeinderates in Angelegenheiten des Eigenbetriebes vor; er entscheidet über die ihm übertragenen…
Der Werksausschuß ist Fachausschuß im Sinne der Landschaftsverbandsordnung. Seine Rechte und Pflichten regelt die Eigenbetriebsverordnung, soweit in dieser…
Erwerb, soweit der Gesamtwert 250 000 Euro im Einzelfall überschreitet, Veräußerung und Belastung von Grundstücken,
Geschäfte und sonstige Angelegenheiten von herausragender Bedeutung, deren Wert die in der Satzung festzusetzenden Beträge erreicht oder überschreitet,
Geschäfte und sonstige Angelegenheiten von herausragender Bedeutung, deren Wert die in der Satzung festzusetzenden Beträge erreicht oder überschreitet,
über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden (§ 18 Absatz 3 des Gesetzes),
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.